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10.3.2010 : 19:33 : +0100

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Abmahngefahr

Aktuelle Beispiele zeigen, dass es nach wie vor Vereine oder Personen gibt, die gezielt nach unvollständigen oder fehlerhaften Internetseiten suchen und dann meist über einen Anwalt den Betreiber abmahnen. Berechtigte Abmahnungen müssen leider auch bezahlt werden, da gibt es dann trotz eigenem Anwalt keinen Ausweg. Schnell summieren sich da mehrere hundert oder gar tausend Euro.
Deshalb sind Impressum, Disclaimer (Haftungsausschluss bei Verlinkung auf andere Seiten) und korrekte AGB unerlässlich. Gerade beim Impressum werden immer wieder Pflichtangaben vergessen. Hier können wir Ihnen behilflich sein, jedoch im Zweifelsfall nicht die anwaltliche Prüfung ersetzen. Hinweise und Hilfestellung gibt es auch von der Handwerkskammer und der IHK.